Zweiter Bonner Regulierungstreff: „Chancengleicher Wettbewerb und niedrige Wechselbarrieren beste Garanten für Netzneutralität“
Am 17. Oktober fand der zweite Bonner Regulierungstreff im Foyer des Zentrums für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn statt. Bei dem von der E-Plus Gruppe gemeinsam mit dem ZEI und dem Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster initiierten Diskussionsforum treffen sich Experten, um sich in ungezwungenem Rahmen über aktuelle Regulierungsthemen auszutauschen. Das Thema der Veranstaltung lautete diesmal Netzneutralität.
Prof. Dr. Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, hielt hierzu das Impulsreferat. Er stellte gleich zu Beginn heraus, dass aus seiner Sicht derzeit keine Gefahren für die Netzneutralität in Deutschland zu erkennen sind. Insbesondere würde eine Einführung von Diensteklassen durch die Netzbetreiber nicht die Innovationspotentiale des Internet beeinträchtigen, sondern eine kundengerechte Differenzierung der Angebote im Netz ermöglichen. Auf diese Weise könnte drohenden Versorgungsengpässen angemessen entgegengewirkt werden.
Aus diesem Grund sieht der Wirtschaftsforscher derzeit auch keinen Bedarf für eine neue gesetzliche Regelung. Das gegenwärtige Instrumentarium des Telekommunikations- und Kartellrechts halte ausreichende Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren für die freie Internetkommunikation bereit.
Vielmehr sei es wichtig, den Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern zu stärken. Chancengleicher Wettbewerb und Transparenz seien aus Kundensicht die wichtigsten Vorkehrungen gegen Beeinträchtigungen der Netzneutralität. Verbraucher müssten in der Lage sein schnell den Anbieter zu wechseln. Hierzu seien noch bestehende Wechselhürden schnellstmöglich zu beseitigen.
Die E-Plus Gruppe setzt sich ebenfalls seit langem nachdrücklich für die Beseitigung von Wechselbarrieren ein. Daher begrüßt das Unternehmen, dass sich die Politik für die Umsetzung von mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel und einer erleichterten Rufnummernmitnahme entschieden hat. Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird den Kunden erstmals das Recht eingeräumt, jederzeit und unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitzunehmen. Dies beseitigt regulatorische Wechselbarrieren und stärkt den Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers.