Automatisiertes Fahren: Neue Regeln für die Mobilitätsinnovation

Foto: CC BY-ND 2.0 Flickr User BM für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bildname: Sitzung Bundestag Infrastrukturabgabegesetz-Änderung mit BM Dobrindt / Ausschnitt bearbeitet
Veröffentlicht am 12.04.2017

Auf der Rückbank sitzen und die E-Mail-Korrespondenz erledigen oder entspannt ein Buch lesen, während das Auto seinen Passagier selbstständig zum gewünschten Ort bringt und sich danach sogar ganz allein einen Parkplatz sucht. So sieht die Vision vom autonomen Fahren aus, der höchsten Entwicklungsstufe des automatisierten Fahrens. Bis die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind, wird es noch eine ganze Weile dauern, aber immerhin für den Einsatz der unteren Entwicklungsstufen – das teil- und vollautomatisierte Fahren – hat der Deutsche Bundestag jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen: mit dem „weltweit ersten Gesetz zum automatisierten Fahren“, wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Verkehrspolitiker der Regierungskoalitionen stolz betonen.

Blackbox im Auto klärt Schuldfrage

Auch wenn noch weitere Verordnungen und Nachfolgegesetze notwendig sind – ein paar Grundsatzfragen sind mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes schon einmal geklärt: Unter welchen Bedingungen sich der Fahrer während des Einsatzes automatisierter Fahrsysteme vom Verkehrsgeschehen abwenden darf, wer bei einem Unfall haftet und welche Fahrzeugdaten wie lange gespeichert werden. Um Schuldfragen bei einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern klären zu können, werden Orts- und Zeitangaben sowie die Information, ob es eine Übernahmeaufforderung gab und ob das System oder der Mensch gefahren ist, für sechs Monate in einer Art „Blackbox“ gespeichert. Im Gesetzentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) war ursprünglich die Speicherung von drei Jahren vorgesehen und die zu speichernde Datenmenge nicht klar abgegrenzt gewesen.


Foto: CC BY-ND 2.0 Flickr User BM für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bildname: Sitzung Bundestag Infrastrukturabgabegesetz-Änderung mit BM Dobrindt / Ausschnitt bearbeitet

Datenausweis soll Fahrzeugschein ergänzen

Doch auch Bundesverkehrsminister Dobrindt hat bei der Mobilitätsinnovation die informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer im Blick. In einem Strategiepapier Digitale Souveränität regt er an, die Eigentumsfrage bei Daten so zu beantworten, dass sie im Rechtssinn als Sachen verstanden werden. Auf diese Weise könnten die Verfügungsrechte demjenigen zugeschrieben werden, auf den die Daten zurückgehen – bei Fahrzeugdaten also dem Fahrzeughalter. „Eine Verarbeitung und Vernetzung darf ausschließlich anonymisiert und pseudonymisiert erfolgen; es sei denn, der Nutzer willigt in die Verwendung seiner personalisierten Daten ein. Dabei muss ein Widerrufsrecht eingeräumt werden”, heißt es in dem Strategiepapier. Mit diesem Prinzip will der Verkehrsminister weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit in Deutschland und hin zu einem „kreativen, sicheren Datenreichtum”. Für eine bessere Transparenz soll jedes Fahrzeug nach der Vorstellung des BMVI künftig einen Datenausweis haben, in dem über den Umfang der Datenerhebung und die Datennutzung informiert wird. Mit den Kabinettskollegen abgestimmt sind diese Ideen des Bundesverkehrsministers jedoch nicht. Zum Teil greifen die Vorschläge weit in die Zuständigkeiten anderer Ressorts wie dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium ein, so dass erst eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl theoretisch notwendige Gesetzesänderungen in die Praxis umsetzen könnte.

Digitales Testfeld Autobahn setzt Maßstäbe

In puncto Regulierung setzt Deutschland mit seinen Gesetzesinitiativen schon jetzt Standards und auch die technische Entwicklung will die Bundesregierung nicht den Global Playern aus dem Silicon Valley allein überlassen. Deshalb hat das Bundesverkehrsministerium schon vor zwei Jahren das digitale Testfeld Autobahn auf der A9 initiiert, auf dem Unternehmen alle Innovationen rund um die Car-to-Car- und Car-to-Infrastructure-Kommunikation ausprobieren können. Auch der künftige Mobilfunkstandard 5G soll auf der Strecke zum Einsatz kommen. An diesem industrieübergreifenden Projekt 5G-ConnectedMobility unter der Federführung von Ericsson ist auch Telefónica Deutschland beteiligt. Langfristig soll hier eine komplett vernetzte Straße entstehen.

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