Analyse zur digitalen Transformation: BNetzA will Daten besser regulieren
Die „Bedeutung von Daten in den regulierten Netzsektoren nimmt sukzessive zu“, schreibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer am 11. Oktober veröffentlichten Analyse „Daten als Wettbewerbs- und Wertschöpfungsfaktor in den Netzsektoren“ Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahn. Auf 155 Seiten erklärt die Behörde das große Potential von Daten und versucht aufzuzeigen, wie sie reguliert werden sollten, um allen Wettbewerbern die gleichen Chancen auf dem Markt einzuräumen. Hierbei stellt die Behörde fest, dass Daten in allen Anwendungsbereichen nicht einfach ein neues Produkt auf dem Markt darstellen. So erklärt BNetzA Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler:
„Daten sind grundsätzlich nicht mit herkömmlichen Produktionsfaktoren vergleichbar. Daher sind traditionelle Lösungskonzepte nicht ohne weiteres auf die digitale Welt übertragbar. Häufig müssen neue Konzepte erst noch gefunden werden.“
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Grundsatzpapier widmet sich zu allererst den momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es stellt fest, dass nach geltendem Recht Daten in vielen unterschiedlichen Gesetzen rechtlichen Schutz genießen.
„Ein Dateneigentum oder ein anderes absolutes Recht an digitalen Daten kennt das geltende Recht aber nicht.“
Um Unternehmen das Nutzen von Daten zu vereinfachen, rät das Papier dazu „eindeutige, innovationsfreundliche und datenschutzkonforme Regelungen zu entwickeln, die einen angemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Marktakteure gewährleisten“.
Telekommunikation
Interessanterweise sieht die Analyse im stark durch einige wenige, große Unternehmen geprägten Telekommunikationssektor keine besondere Ausprägung von exklusiver Datenverfügbarkeit. Es ist sogar genau diese Besonderheit des Sektors, der die exklusive Datenverfügbarkeit zu keinem großen Problem werden lässt. So verfüge jeder der großen Netzanbieter über ein nahezu Flächendeckendes Mobilfunknetz und könne somit die gleichen Daten erheben, wie seine Mitbewerber. Aber auch im Telekommunikationsbereich gibt es laut BNetzA Anpassungsbedarf. So seien unter dem Aspekt der Chancengleichheit wie auch des Verbraucherschutzes gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Messaging- bzw. Internettelefoniediensten auf der einen Seite und „klassischen“ Telekommunikationsdiensten wie Telefonie und SMS auf der anderen Seite erforderlich. Bei anderen Branchen, wie etwa im Energiesektor oder bei der Eisenbahn, sei aber weitaus mehr zu tun.
Handlungsoptionen
Um beim generellen Umgang mit Daten in der Wirtschaft bessere Regulierungen zu schaffen, diskutiert das die BNetzA unterschiedliche Ansätze.So argumentiert die BNetzA für die Förderung von Standardisierung und Interoperabilität. Allerdings erkennt sie das Problem an, dass auf einem sich schnell ändernden Markt die Erarbeitung von Standards sehr schwierig ist. Aus diesem Grund empfehlen sich aus Sicht der BNetzA Anreize zur Selbstregulierung der Branchen. Allerdings kann sie sich auch vorstellen, selbst Standards festzulegen.
Auch die Auferlegung von Transparenzverpflichtungen, die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Umsetzung von Datenportabilitätsverpflichtungen werden empfohlen. Mit den „Etablierungsregeln zu Daten(-pools)“ wird auch die Diskussion rund um das von Andrea Nahles (SPD) angestoßene „Daten-für-Alle-Gesetz“ behandelt. Sollte es dazu keine Lösungen der Unternehmen geben, muss laut BNetzA auch hier regulatorisch eingegriffen werden, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten sicherzustellen. Weit skeptischer betrachtet die Behörde das „Entflechten“ von Unternehmen. Besonders gilt das für Unternehmen mit plattformbasierten Geschäftsmodellen wie Facebook. Dabei ist für die BNetzA fraglich, ob eine Zerschlagung oder Entflechtung von Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, überhaupt möglich ist.
Ausweitung der Marktbeobachtung
Ein im Papier immer wieder angesprochenes Thema ist das Bedürfnis nach einer besseren Überwachung des Marktes, was aber mit steigender Komplexität und Dynamik immer schwieriger wird. Deshalb möchte die BNetzA auch die relevanten Stakeholder stärker in die Marktbeobachtung einbeziehen. Da Marktgrenzen immer weiter verschwimmen wird ebenfalls die Überlegung aufgeworfen, ob die Auskunftspflichten von Unternehmen „auch auf angrenzende Sektoren, bspw. auf Akteure der digitalen Netzwerkökonomie (bspw. Internetplattformen)“ ausgeweitet werden sollten.
Ausblick
All diese Vorschläge möchte die Behörde im Januar 2019 in einen Fachdialog zu ihrem Grundsatzpapier diskutieren. So soll die Expertise von Marktteilnehmern und externen Datenexperten zusammengebracht werden. Wilhelm Eschweiler hofft, so die Informationsgewinnung im Bereich Daten zu verstetigen. Ebenfalls denkbar sind laut BNetzA „datenspezifische Marktkonsultationen“, die als Basis für die Entwicklung einer Meldeplattform durch die Bundesnetzagentur dienen könnten. Über diese Meldeplattform hätten Marktteilnehmer die Möglichkeit, unkompliziert und zeitnah Probleme bzw. Anregungen im Umgang mit Daten, etwa hinsichtlich diskriminierenden Verhaltens oder der Umsetzung von Datenstandards, mit der Bundesnetzagentur auszutauschen. Hiervon können alle Beteiligten profitieren, so die BNetzA.
Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Politikmonitoring auf UdL Digital. Martin Müller ist Analyst für Digitalpolitik.