Schnellerer Netzausbau: Was sagen die Verbände zum TK-NaBeG?

Credit: iStock/Julia Gomina
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Veröffentlicht am 13.09.2024

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ hatte lange auf sich warten lassen. Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 24. Juli haben mittlerweile mehrere Verbände Position zum Vorhaben bezogen. Wir fassen zusammen, wie Bitkom, VATM & Co den aktuellen Gesetzentwurf bewerten.

Mit dem Beschluss vonseiten der Bundesregierung hat das sogenannte TK-NaBeG eine weitere Hürde im Gesetzgebungsprozess genommen und liegt jetzt dem Bundesrat zur Beratung vor. Die Verbände der Telekommunikationsbranche haben dies zum Anlass genommen, eigene Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf vorzulegen. Doch die Bewertungen fallen weitgehend negativ aus.

Bitkom: Unausgewogener und inkonsequenter Entwurf

Das Gesetz soll – wie der Name schon sagt – zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen. Zugleich geht es um Entbürokratisierung, eine effizientere Nutzung von Daten sowie die Umsetzung zentraler Maßnahmen der Gigabitstrategie.

Diese Vorhaben werden vom Branchenverband Bitkom zwar grundsätzlich begrüßt, allerdings bewertet er den aktuellen Gesetzentwurf in seiner 21-seitigen Stellungnahme insgesamt als „unausgewogen und inkonsequent“. Es gebe zwar gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, allerdings würden mit dem momentanen Entwurf auch „neue Hürden und Belastungen für die Unternehmen“ entstehen.

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Problematisch sei zum Beispiel die Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit, wodurch den Unternehmen Investitionsmittel für den Netzausbau entzogen würde. Es werden deshalb verhältnismäßige Regelungen zum Kundenschutz angemahnt. Zudem drohe das geplante Gigabit-Grundbuch „zu einer Art „Datenkrake“ und damit zu einem Sicherheitsrisiko für den Netzbetrieb und sensible Unternehmensdaten“ zu werden. Hier müsse in der Ausgestaltung noch eine bessere Balance zwischen Transparenz, Sicherheit und Sparsamkeit sensibler Daten gefunden werden.

Eingeschränktes „überragendes öffentliches Interesse“

Nicht weit genug geht aus Sicht des Bitkom hingegen die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für den TK-Netzausbau. Die vorgesehene Einschränkung, dass das überragende öffentliche Interesse gegenüber naturschutzrechtlichen Regelungen nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen ohne ausreichende Versorgung gelten soll, sei nicht zielführend. Speziell mit Blick auf die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur für die großen Netzbetreiber.

Ähnlich schätzt das der VATM ein, der ebenfalls die Einschränkung nur auf die Mobilfunkerschließung in Naturschutzgebieten kritisiert. Stattdessen sollten Glasfaser- und Mobilfunkausbau ganzheitlich betrachtet und entsprechend auch insgesamt als „im überragenden öffentlichen Interesse” eingestuft werden. Momentan verspreche der halbgare Kompromiss zeitlich befristet nur im Mobilfunksektor mehr Tempo und Planungssicherheit, so VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer.

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In seiner noch nicht veröffentlichten 20-seitigen Stellungnahme sieht der Verband beim Gesetzentwurf „viele eher kleinteilige Verbesserungen“, zum Beispiel die Verkürzung von Genehmigungsverfahren oder ein schlankeres Wegerecht. Begrüßt wird zudem eine verbesserte Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch, allerdings bedeute die konkrete Ausgestaltung derzeit noch „mehr Bürokratie als Transparenzgewinn“. Auch sei es der falsche Weg, unbeschränkt Daten ohne konkreten Anlass zu sammeln. Dies sollte durch straffere und konsistente Vorschriften vermieden werden.

Kritik auch von ANGA und Breko

Auf Verbesserungen in den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes hofft auch der Breitbandverband ANGA, der die Einschränkung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf den Mobilfunk ebenfalls kritisch sieht, genauso wie neue Kostentreiber und zusätzliche bürokratische Lasten für Unternehmen. Positiv bewertet er die Genehmigungsfreiheit von geringfügigen Baumaßnahmen und die Veränderungen der Informationsbereitstellung beim Gigabit-Grundbuch.

Noch deutlicher wird der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO: Dem Gesetz fehle bisher „die Substanz, den Netzausbau zu erleichtern und zu beschleunigen“. Der Glasfaserausbau habe für die Bundesregierung offenbar keine Priorität mehr, so der Vorwurf. Kritisiert wird darüber hinaus das verschärfte Minderungsrecht und dass keine gesetzliche Regelung für den Übergang von Kuper- auf Glasfasernetze vorgesehen ist. Einzig die Genehmigungsfreiheit von geringfügigen Baumaßnahmen wird positiv gesehen.

In der Summe bleibt der aktuelle Entwurf für das TK-NaBeG also weit hinter den Erwartungen der Verbände zurück. Ob Bundesrat und Bundestag in der anstehenden Beratungsphase hier noch nachbessern wollen und können, um zumindest einige der genannten Kritikpunkte auszuräumen, bleibt eine spannende Frage.

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