TKG-Novelle passiert Bundesrat: Branche atmet auf

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Veröffentlicht am 11.05.2021

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Die Bundesregierung konnte beim IT-Sig 2.0 und bei der TKG-Novelle verhindern, dass der Bundesrat die Gesetzesentwürfe blockiert. Dafür waren Zugeständnisse bei anderen Gesetzgebungsverfahren notwendig. Die TK-Branche zeigt sich erleichtert.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag darauf verzichtet, bei wichtigen Digitalgesetzgebungen das parlamentarische Verfahren durch einen Vermittlungsausschuss weiter zu verzögern. Damit ist nun der Weg frei für die Novelle des Telekommunikationsrechts (TKG) sowie das Zweite IT-Sicherheitsgesetz (IT-Sig 2.0).

Bundesrat folgt nicht der Empfehlung der Bundesratsausschüsse

In seiner 1004. Sitzung stimmte das Ländergremium der TKG-Novelle aktiv zu (zustimmungspflichtiges Gesetz); beim IT-Sig 2.0 billigte es lediglich den Entwurf der Bundesregierung (nicht-zustimmungspflichtig). Beide Gesetze können nun nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Kraft treten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bundesrat sowohl zustimmungspflichtige als auch nicht-zustimmungspflichtige Gesetzgebung aus dem Bundestag blockieren. Dann wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, der paritätisch aus Bundestags- und Bundesratsmitgliedern besteht. Dies war zuletzt im März beim Gesetz zur Bestandsdatenauskunft der Fall.

Verhandlungen bis in die Nacht zuvor – nun soll es das TTDSG richten

Offenbar hatte die Bundesregierung noch bis zuletzt daran gearbeitet, weitere Verspätungen des parlamentarischen Verfahrens mit leichten Zugeständnissen zu verhindern. Elisabeth Winkelmeier-Becker, parlamentarische Staatssekretärin des Bundeswirtschaftsministeriums, betonte als Vertreterin der Bundesregierung, dass man die Kritik an der TKG-Novelle „sehr ernst nimmt und konstruktiv aufgreift“.

Als Zugeständnis an das Ländergremium signalisierte Winkelmeier-Becker in ihrer Rede unmittelbar vor der Abstimmung in einer Protokollerklärung Entgegenkommen bei zwei Kritikpunkten: Der Einbindung der Länder bei der genaueren Definition des „Recht auf schnelles Internet“ sowie eine „ergebnisoffenere Wahl“ zukünftiger Frequenzversteigerungsmodelle. Es sei erklärter Wille der Bundesregierung, diese Punkte bei einem anderen noch laufenden Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen, dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), erklärte Winkelmeier-Becker.

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Wirtschaftsminister Altmaier zufrieden mit Rechtsrahmen

Vertreter der Regierungskoalition zeigten sich am Wochenende erleichtert über den Erfolg im Bundesrat. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hob am Freitag hervor, dass die Einigung für den Wirtschaftsstandort Deutschland aber auch Verbraucher:innen ein Erfolg sei. Bandbreiten, die nicht eingehalten werden, sind nicht nur ärgerlich für den einzelnen, sondern in Zeiten des Home Offices auch ein echter wirtschaftlicher Hemmschuh“, so der Minister.

Von einem „guten Tag für den Mobilfunkausbau sprach Günter Herzog (SPD), Berichterstatter für digitale Infrastruktur der SPD-Fraktion. Neben der TKG-Novelle sei auch die beschlossene Änderung des Baugesetzbuches ein wichtiger Schritt hin zu besseren Netzen. „Künftig müssen die Belange des Mobilfunkausbaus bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Gemeinden privilegiert berücksichtigt werden“, sagte er. Der Berichterstatter der Union, Ulrich Lange (CSU) erklärte, er erwarte gerade für den Ausbau im ländlichen Raum nun einen deutlichen Schub. Dies sei gleichzeitig „die Basis für den künftigen 5G-Ausbau in der Fläche“.

Foto: Telefónica Deutschland

Breitband-Verbände atmen auf

Vertreter der Breitband-Wirtschaft in Deutschland zeigten sich erleichtert über den Abschluss des seit Jahren umkämpften Novelle der TK-Regulierung, der ihnen nun Planungssicherheit bietet. Stephan Albers, Geschäftsführer Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), lobte die Entscheidung der Bundesregierung, künftig auch Mieter:innen mit einer Umlage von maximal fünf Euro im Monat am Glasfaserausbau zu beteiligen. Diese Umlagefähigkeit setze „einen starken Anreiz für den Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern“, so Albers. „Das ist jetzt eine Riesenchance für die Mieter:innen und die Wohnungswirtschaft“.

Weniger positiv sieht der Verband das „Recht auf schnelles Internet“. Hier könnte der Ausbau bisher unterversorgter Gebiete durch staatliche Förderung die ohnehin schon stark ausgelasteten Baukapazitäten in Deutschland weiter verteuern. Für besonders schlecht versorgte Haushalte schlägt Albers daher vor, „unbedingt auch funkgestützte Lösungen wie die Satellitenkommunikation zu nutzen.

Die TKG-Novelle soll am ersten Dezember 2021 in Kraft treten. Für die neuen Vorgaben im Bereich Verbraucherschutz sei diese Umsetzungsfrist für die Wirtschaft zu kurz bemessen, kritisierte Wolfgang Heer, Geschäftsführer er des Bundesverband Glasfaseranschluss: „Die Branche muss sich grundsätzlich auf Netzausbau und Versorgung von Bürgern und Wirtschaft mit hochwertigen Kommunikationsdiensten konzentrieren können, anstatt wichtige Ressourcen für administrative Tätigkeiten umwidmen zu müssen.“

Netzbetreiber Telefónica Deutschland (O2) freute sich besonders über die Erklärung der Bundesregierung, bei der Ausgestaltung zukünftiger Frequenzvergaben weiter gesprächsbereit zu sein. Nun komme es darauf an, „dass die Bundesregierung ihr Versprechen bezüglich der ergebnisoffenen Auswahl der Vergabeverfahren von Frequenzen in den kommenden Monaten einlöst“, forderte Telefónica-CEO Markus Haas. Bei der letzten Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen hatte die Bundesregierung mehr als sechs Milliarden Euro eingenommen. Netzbetreiber wie Vodafone und Telefónica hatten seitdem unter anderem die kostenfreie Zuteilung von Frequenzen gefordert, um den Ausbau digitaler Netze durch die Investition in die Frequenzmiete nicht zu bremsen.

Tagesspiegel Politikmonitoring

Der vorstehende Artikel erscheint im Rahmen einer Kooperation mit dem Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI auf der Website des BASECAMP.

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