Frankreichs Mobilfunkpakt: Frequenzpolitik bringt Investitionen voran

Foto: CC BY 3.0 Flickr User Nicolas Raymond. Bildname: France Grunge Flags. Ausschnitt bearbeitet.
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Veröffentlicht am 26.01.2018

In Frankreich hat die dortige Regulierungsbehörde einen deutlichen Schwenk in ihrer Frequenzpolitik vorgenommen. Der französische Regulierer ARCEP möchte die Fortentwicklung der Mobilfunkversorgung als eine der tragenden Säulen der französischen Breitbandstrategie beschleunigen. Mitte Januar 2018 hat ARCEP daher eine Vereinbarung mit allen vier Mobilfunknetzbetreibern geschlossen, die von der Behörde sogar als „historisch“ bewertet wird.

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Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich freiwillig zu deutlich erweiterten Ausbauprogrammen verpflichtet, welche unter anderem den Bau von mindestens 20.000 neuen Basisstationen innerhalb von drei Jahren, die Erschließung von über 10.000 Gemeinden mit LTE sowie die Versorgung landesweiter Verkehrswege vorsehen. Im Gegenzug wird die Regierung die Verpflichtungen beim Frequenzerwerb maßvoll halten und insbesondere die Frequenzkosten für die Netzbetreiber so gestalten, dass die notwendigen Investitionen getätigt werden können. Die bestehenden Frequenznutzungsrechte der Netzbetreiber sollen für 10 Jahre verlängert werden, auf eine Versteigerung des Spektrums wird bewusst verzichtet. Darüber hinaus sollen die jährlich zu bezahlenden Frequenzgebühren stabil gehalten werden. Diese Entscheidung legt eine Grundlage dafür, dass die Netzbetreiber ihre Investitionsbudgets für den Netzausbau aufwenden können, anstatt Milliarden in Frequenznutzungsrechte investieren zu müssen.

Auch in Deutschland wäre eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte rechtlich möglich, was auch in dem Fall gilt, dass die Bundesnetzagentur Frequenzknappheit feststellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Möglichkeit bereits ausdrücklich bestätigt, wenn die Verlängerung zur Erreichung der Regulierungsziele geboten erscheint. Das Ziel der „Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation“ wäre in diesem Zusammenhang zu nennen.

Die Mobilfunknetzbetreiber in Frankreich haben sich im Einzelnen mit der Vereinbarung unter anderem zu Folgendem verpflichtet:

  • Verbesserung der Mobilfunkqualität im gesamten Land und insbesondere in ländlichen Gebieten. Der neue Baseline-Qualitätsstandard, der auf die Verpflichtungen der Betreiber angewendet wird, ist der einer „guten Abdeckung“;
  • Die Geschwindigkeit zur Verbesserung der Abdeckung zu erhöhen, wobei jeder Betreiber zu diesem Zweck mindestens 5.000 neue Antennenstandorte in den nächsten drei Jahren im ganzen Land errichtet, von denen einige auch geteilt werden („network sharing“). In den nächsten drei Jahren sollen damit so viele Bereiche abgedeckt werden, wie die Gesamtzahl aller Regierungsprogramme der letzten fünfzehn Jahre. Die Regierungsbehörden werden eng mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten, um die Bereiche zu ermitteln, die abgedeckt werden müssen.
  • Erreichen einer allgegenwärtigen 4G-Abdeckung, was bedeutet, dass mehr als eine Million zusätzliche Bürger in 10.000 Gemeinden in Frankreich erreicht werden müssen, indem dort jeder Zellenstandort 4G-fähig gemacht wird;
  • Beschleunigung der Abdeckung von Verkehrswegen, so dass alle Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken über 4G verfügen. Das Abkommen sieht auch eine Abdeckung der regionalen Eisenbahnstrecken vor;

Die vollständige Vereinbarung und Erläuterungen des französischen Regulierers ist auf dessen Webseite zu finden (hier auf englisch).

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